209 — Die dem Zollamt II Borzykowo im Bezirke des Hauptzollamts Wreschen erteilte beschrünke Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen ! über Mehl aus Roggen ist auf solche Sendungen ausgedehnt worden, die über das Zollamt 1 Pr. Herby nach Rußland durchgeführt werden. Es ist erteilt: dem Zollamt II Anastazewo im Bezirke des Hauptzollamts Hohensalza die Befugnis sur ter- ledigung von Zollbegleitscheinen I über Kse und Gewürze — Nr. 61, 66 und 67 des Zolltarifs; dem Zollamt 1 Bitterfeld im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg die Befugnis zur Erledi- gung von Zollbegleitscheinen I über nach § 6 Ziffer 9 des Z.T. Ges. zollfrei abzulassende Umschließungen (Stahlflaschen und Eisenfässer), die für die Chemische Fabrik Griesheim-Elektron Werk ll und Werk 1 Bitterfeld, das Salzbergwerk Neustaßfurt und Teilnehmer und die Elektrochemischen Werke, sämtlich in Bitterfeld, aus dem Ausland eingehen; dem Zollamt I Finsterwalde im Bezirke des Hauptzollamts Lübben die Befugnis zur Ab- fertigung von Fettsendungen — Nr. 126 des Zolltarifs —, die amtlich vollständig vorrevidiert mit Bollbegleischeinen= I unter Eisenbahnwagenverschluß für den Seifenfabrikanten Thierack in Finster- walde eingehen; dem Zollamt 1 Kosten im Bezirke des Hauptzollamts Lissa die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz und von Zollbegleitscheinen II über nachstedend aufgeführte Waren: gesalzene Heringe — Nr. 116 des Zolltarifs —, polierten Reis — Nr. 163 des Zolltarifs —, Schmalz von Schweinen — Nr. 126 des Zolltarifs —, Gewürze- Nr. 67 des Zolltarifs #, . getrocknetes oder gedarrtes Obst, Pflaumen aller Art in Kisten, Apfel, Birnen und Aprikosen — Nr. 48 des Zolltarifs —, einfach zubereitetes Obst, ohne Zusatz von Zucker oder Sirup eingekochtes Pflaumenmus — Nr. 49 des Folltrife —, Schokolade — Nr. 204 des Zolltarifs —; dem Zollamt 1 Wartenburg im Bezirke des Hauptzollamts Osterode (Ostpreußen) die Be- fugnis zur Abfertigung der mit Zollbegleitscheinen I und mit Versendungsscheinen I unter Eisenbahn- wagenverschluß eingehenden Tabaksendungen. ’se— *.U□–— Königreich Bayern. Das Nebenzollamt 1 Wasserburg im Bezirke des Hauptzollamts Lindau ist in ein Neben- zollamt II umgewandelt worden. Diesem Amte ist die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Wein im Stückgutverkehre sowie die Befugnis zur Erhebung von Uber- gangsabgaben und zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen erteilt. Königreich Sachsen. Dem Steueramt Döbeln im Bezirke des Hauptzollamts Grimma ist die eh zur Ab- fertigung von Kakaowaren, für die Abgabenvergütung beansprucht wird, und zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über die zur Ausfuhr angemeldeten Kakaowaren erteilt worden. Fürstentum Reuß jüngere Linic. Das Salzsteueramt zu Heinrichshall ist aufgehoben worden. Elsaß-Lothringen. Dem Zollamt II Hüningen im Bezirke des Hauptzollamts St. Ludwig ist die Befugnis zur Aussertickurn und Erledigung von Zollbegleitscheinen I im Schiffsverkehr auf dem Oberrhein bei- gelegt worden.