— 290 — 3. Zoll- und Steunerwesen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 26. Mai 1909 beschlossen, daß vom 1. Juli 1909 ab in den für die Verzollung maßgebenden Tarasätzen die nachstehenden Anderungen einzutreten haben: Nu EIEI Tarasätze Laufende ##er Benennung Art in Hundertteilen des der der Rohgewichts Nr. tarifs Gegenstände Umschließung W—G 2 · bisher künftig 1 2 8 4 5 68 1 29 Tabakblätter, unbearbeitet usw.: s TabakblättervonManilasUmfchließunenauöfeinem tabak Bastgeflecht, ausgelegt mit "„ dünnem Schilfgeflechte, mit espaltenem Rohre ge- % aönürte auch mit beinen- umhüllung — 3 desgl. Umschließungen aus 8 weichen Bastmatten, innen ausge- legt mit Schilfplatten, mit Rohrstricken geschnürt — 3 2 220 èCèabakfabrikate: gebeizte Tabakblätter aus Terr- Karotten, Stangen und Umschließungen aus Lien Rollen zu Schnupftabal häuten — 8 3 614 JBein- und Hornwaren Kisten 20 19 4 640chuhösen aus Messingblech Kisen 20 13 in wesentlicher Verbindung mit Zellhorn 5 733 Tafelgeschirr aus Porzellan Kisten . 45 43 6 943 Mechanische Spielwerke ohne Kisten aus weichem Holze. . 23 14 Gehäuse bei einem Rein- gewichte des Stückes von 500 g oder darunter Berlin, den 18. Juni 1909. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Kühn.