— 332 — 2. Haudels= und Gewerbewesen. Bekanutmachung, betreffend die für den Pflanzenverkehr geöffneten ausländischen Zollstellen. Das unter dem 2. Juli 1906 (Zentralblatt S. 942) veröffentlichte Gesamtverzeichnis derjenigen ausländischen Zollstellen, über welche die Ein= und Durchfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiete nach den bei der internationalen Reblauskonvention beteiligten Staaten erfolgen darf, wird kahn ergänzt, daß zre B¾“ Osterreich-Ungarn. (a. Für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, atz 1: das k. k. Nebenzollamt Ebersdorf hinzutritt. Berlin, den 19. Juli 1909. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Lewald. 3. Statistik. Auf Grund des § 8 der Bestimmungen, betreffend die Statistik des Verkehrs und der Wasserstände auf den deutschen Binnenwasserstraßen, vom 25. Juni 1908 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 269) wird die Anlage D daselbst abgeändert wie folgt: Ifd. Nr. 3 erhält folgende Fassung: „Die Oder und ihre Nebenarme in der Provinz Pommern bis zur Leuchtbake an der Königsfahrt". lfd. Nr. 16 a erhält folgende Fassung: „Berlin—Charlottenburg—Rixdorf (Spree und Kanäle)“. In der Ifd. Nr. 16b sind die Worte „nebst Verbindungskanal“ zu streichen. Berlin, den 15. Juli 1909. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquicères. 4. Zoll= und Stenerwesen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. Juli 1909 beschlossen: Gemäß §& 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags, für ausländischen, während der Seebeförderung feucht gewordenen Rohtabak — Tarif- nummer 29 —, der zum Verkaufe nach dem Ausland bestimmt ist, zum Zwecke des Trocknens und demnächstiger Wiederausfuhr nach dem Ausland einen gollfreien Ver- edelungsverkehr zuzulassen, die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen.