387 Direktivöczirk Hauptamtsbezirk — Nechnungsjah Erzengung und Absatz de Auleitung zum Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung if amtsbezirk zu beziehen und die Schaumweinfabrilen einzi . Die von den Direktiobehörden mit je einer Ausfertigt einzusendende Hauptnachweisung hat den ganzen Direl weisungen der Hauptämter“ in je einer Summe anzug in der Spalte 2 zu ändern in „Zahl der Schaumweinfak chaumwein aus Fruchtwein ohne Zusatz von Tranben derer Linie nachzuweis 4. Die Angaben für sEzu Spalten 3, 5 bis 12 und 14 bis Angaben für die Spalte 13 den Anmeldungeu zur Zurüch entnehmen. Die Angaben für die Spalte 4 find nötigen ie der Spalte 8 sind die nach dem Lagerbuch und in der Spalte 6 die nach dem Lagerbuche zur Ausful anzugeben, beide Mengen jedoch abzüglich des nach § 19 für ferligen unversteuerten Schaumwein zu sorüssgebrachtene uf der vierten Seite sind in Spalte a die Pilcb und abzüglich lea Erstattungen für un des Rechnungsjahrs wirklich gezahlten Beträge der B. nahmeübersicht. Doppelflaschen find siels als 2 ganze Flaschen anzusetze achtel Flaschen. ei den Zusammenrechnungen am Schlusse dr der Spalten 11 bis 13 find halbe, viertel und achtel Flas Überschießende Seil-, einer ganzen Flasche sind dabei auße In der Spalte 17 ist gegebenenfalls insbesondere die flaschen Schaumwein anzugeben. 0 !# . In der Hauptnachweisung ind die für die einzelnen e [ fewiesenen Summen gegenüberzustellen und die Mehr- ol