— 410 — „Brillantine“ und „Cölnisches Wasser“ — von „.300“ in „350“ —, „Diusenöl" — von „160“ und „240“ in „225“ und „306“ — „Essenzen“ Ziffer 4 und „Essig“ Abs. 4X — von „ „300“ in „350 — —, „Essigsäure usw.“ Abs. 1 — von „12“ und „48“ in „.42“ und, 78“ — „Fichtennadelsl Abs. 2, „Floridawasser", „Haarfärbemittel“ Abl. 1, „Hautverschönerungs- tel“ Abs. 1 und „Riefernadelöl“ Abs. 2 — von „300“ in „.350“ , »Koanak" und „Kognaköl" — von „160“ und „240“ in „225“ und „.3 „Roniferengeist", „Kopfwässer“ Ab. 1, „Krummholzöl“ Abs. 2, „lschenzr Abs. 2, „Lavendelgeist, „Lavendelöl“" Abs. 2 — von „300“ in „350“ —, „Liköre“ — von „240“ —* „240“ in „300“ und „"300“ —, „Mundwässer“ Abs. 1, „Ole“ Zeile 4 der Anmerkung 1 zu Ziffer 3, anhehsis usw “ „Niechesig“ „Riech- und Schönheilsmittel“ Ziffer 3 und „Riechwässer“ Abs. 1 „300“ in „350“ „Rum“ — von, „160“ und „240“ in „225“ und „300“ —, „Salmiakgeist“ Ns. 2, „Seifenweingeist" Abfs. 2, „Spiköl“ Abs. 2, „Terpentinöl“ Abs. 2, „Waldwollöl“ Abs. 2 und „Wässer" Ziffer 1 und b. — von 1„ 300“ in „350“ —, „Weinbeeröl" — von „.160“ und „240“ in „225“ und „300“ „Weingeist“ Zifer 2 Abs. 1 und „Zahnwäss er“ Abs. 1 — von „300“ in „350“ —. 4) Infolge des Artikel II des Gesetzes, betreffend Anderungen im Finanzwesen (Erhöbung des Kaffee- und Teezolls) vom 15. Juli 1909 — mit Wirkung vom 1. August 1909 ab —. 21. In nachstehenden Stichworten sind die Zollsätze, wie folgt, zu ändern: „Kahseen „Kaffeeschalen“ und „Schalen“ Ziffer 1a1 — von „40“ und „60“ in „60“ und „8So0 — „10ee“ Abs. 1 — von „25“ in „100" — e) Infolge des Artikel IUlI des Gesetzes, betreffend Anderungen im Finanzwesen (Besteucrung der Beleuchtungsmittel) vom 15. Juli 1909 — mit Wirkung vom 1. Oftober 1909 ab —. 22. Das Stichwort „Bogenlampen“ ist, wie folgt, zu fassen: „Bogenlampen, elektrische: 1. Quecksilberdampflampen und ihnen ähnliche Lampen (einschließlich der b Brenner für solche), neben der inneren Abgabe 10 140 2. andere Bogenlampen, neben der inneren Abgabe für mitein- gehende Brennstife 910 40“. 23. Hinter Ddem esichworte „Brenneisen“ ist als neues Stichwort aufzmehmen: 5 Brenn 1. für“ vektrische Glühlampen, neben der inneren Abgabe, nach Beschaffenheit des Stoffes. 2. für Quecksilberdampflampen und ihnen ähnliche elektrische Bogenlampen, wie Quecksilber- dampflampen.“ 24. 5 dem Stichworte „Brennstempel“ ist als neues Stichwort aufzunehmen: Beenuseifte für elektrische Bogenlampen: 1. Kohlenstifte, neben der inneren Abgabe 648 30 2. andere Brennstifte, neben der inneren Abgabe, nach Beschaffen- heit des Stoffes.“ 25. In dem Stichwort „Elektrotechnische Erzeugnisse“ erhält die Ziffer 4a folgende Fassung: „n) Bogenlampen: 1. Quecksilberdampflampen und ihnen ähnliche elektrische Lampen (einschließlich der Brenner für solche), neben der inneren Abgabe 910 10 2. andere Vogenlampen, neben der inneren übgabe für mit- cingehende Brennstifte 910 10“.