— 444 — Wie sich aus der letzten Spalte ergibt, sind 100 dz zum Satze von 16 X& zu wenig, dagegen zum Satze von 18 .#Kx zu viel versteuert worden und zwar von der Brauerei B. Diese Brauerel hat also 100 K 16 = 1 600 A zu wenig, dagegen 100 X 18 = 1 800 4 zu viel, im ganzen also 200 .K zu viel gezahlt. Die Hebestelle # hat ihr diese 200 .X herauszuzahlen oder von ihrer Steuerschuld abzusetzen. Beispiel 3. Brauerei A im Hebebezirke X, Brauerei B im Hebebezirke V und Brauerei 0 im Hebebezirke 2 bilden nach § 6 Abs. 6 des Gesetzes einen Brauereibetrieb. Der voraussichtliche Braustoffverbrauch ist zu 1000, 1500 und 2 500 dz angenommen, die zu den einzelnen Staffelsätzen zu versteuernden Braustoffmengen daher im Verhältnisse von 2 zu 3 zu 5 auf die drei Brauereien verteilt worden. Steuervergünstigungen für Zucker kommen nicht in Frage. Nach den eingegangenen Auszügen aus den Brausteuer-Gegenbüchern sind versteuert worden: von Brauerei von Brauerei von Brauerti von den 8 Braue- A B C reien zusammen zum Satze von 14 4 50 ds 75 d 125 d2 250 d4z " - r“ 15 - 250 · 375 * 625 r 1 250 - - 16 = 300 450 750. 1 500 - - . 18 245= 600 1 000. 1 845. v - 2 20 " — 45 i“ 330 2 375 zusammen 845 dz 1545 dr 2 830 dz 5225 dz Wie sich aus der letzten Spalte ergibt, sind im ganzen 155 dz zum Satze von 18 .& zu wenig und zum Satze von 20 .K zu viel versteuert worden. Die Brauerei A kommt, da sie zum Satze von 20 X überhaupt nicht gesteuert hat, für den Ausgleich nicht in Betracht. Zwischen der Brauerei B und der Brauerei C ist die zu dem Satze von 18 .4& mehr und zum Satze von 20 MA weniger zu versteuernde Menge nach dem für die erstmalige Verteilung der Bran en Verhältuis, also nach dem Verhältnisse von 3 zu 5 zu verteilen. Es hätte hiernach festgesetzten » » dieBraueretBbstsztlzunddIequueketc96,-7zdzzumSahevon18Æn1ehrundznmSatze von20-«wenigekzuversteuern.TajedochdieBrauereiBnurimganzea4öckzzumSatzevon 20 versteuert hat, so kann bei ihr auch der Ausgleich nur hinsichtlich dieser Menge und muß hin- sichtlich des Restes von 110 dz bei Brauerei C stattfinden. Es hat also: Brauerei B 45 K 18 — 810 X zu wenig und 45 Xx 20 = 900 zu viel, im ganzen mithin 90 KX zu viel; 110 XK 18 = 1980 A zu wenig und 110 Xx 20 = 2200 . zu viel, 220 X zu viel Brauerei C im ganzen also gezahlt. Von der Hebestelle sind an die Brauerei B 90 , von der Hebestelle 2 an die Brauerei C 220 . Steuer herauszuzahlen oder von der Steuerschuld der betreffenden Brauerei abzusetzen.