E—- (Ausf.-Best. § 64). Rechnungsbuch der Brauerei des zu über Zu= und Abgang an Braustoffen und daraus gezogenem Biere. Auleitung zum bebrauche. In den Spalten 3 und 4 auf Seite 3 ist, sosern die Menge des „gewonnenen verkaufsfertigen Bieres“ nicht be- sonders — durch Vermessung usw. — sestgeslellt wird, die in dem Einmaischungs= oder Steuerbuch angemeldete Menge der „zu ziehenden abgekühlten Bierwürze“ nach Abzug von 9 vom Hundert für Schwand bei der Gärung, Lagerung usw. in Zugang zu stellen. 76