— 491 — Steuerhebebezirk: Muster 16 (Auss.-Best. 6 9143). Aufsichtsbuch für die Brauerei des in Anleitung zum Gebrauche. 1. Das Aussichtsbuch ist in einer für mehrere Jahre ausreichenden Stärke von der Hebestelle anzulegen und mit einem festen Deckel zu versehen. Der Oberkomrolleur hat über die erforderlich werdende Auslegung eines neuen Aussichtsbuchs zu bestimmen. 2. Das Aussichtsbuch ist in dem zur Aufbewahrung des Brauereibelegshefts bestimmien Behältnis auszulegen, sowie sauber und unbeschädigt zu erhalten.