501 (Ausf--Best. 995). Direktivbezirk Einzusenden von den tamtsbezirk Hebestellen an das Hauptamt bis zum 6. der Monate dauptam edir Hauptämtern an die Direktivbehörde bis zum 9. Januar, April, Steuerhebebezirk Direktivbehörden an das Kaiserliche Statistische — und Oktober. Amt bis zum 12. Nachweifung der im Viertel des Rechnungsjahrs 19 in den Brauereien verbrauchten Malz= und Zuckermengen sowie der hergestellten Biermengen. Nach den Brausteuer-Gegenbüchern sind in Brauereien des Bezirkes — — Steuer- Bemerkungen verwendet worden ergestellt worden .. « —l-——-—-»--- hergestellt worden c—nmichtiges insbesondere etwaige Mal von dem anderen Malze « esamtgewicht s- -- -z (Sp. 2) sind verwende, ober-- unter- . à 4 Berichtigungen und zwar 4 worden zurgerstliungoon Zucker- gäriges gäriges verwendeten der für die Weizen- anderes 4 obergärigen unterarigen stoffe Bier Bier Braustoffe Vorvierteljahre malz Malz Bieren Bieren gemachten Angaben I »Es-— dr drz 4 T1 d: l hbhl. 45# — LLAI 3 4 D. 6 8 ⁊ 8 ¾ « l kl l l s · « It « l s l . l Ei l Anleitung. Die nach den Eintragungen in den Einmaischungsbüchern, Steuerbüchern und Mahlbüchern in einem Vierteljahre verwendelen Draustoffmengen oder hergestellten Biermengen sind in die Nachweisung für dieses Vierkeljahr einzutragen ohne Kücksicht auf den zeu- punkt der Fälligkeit der Steuer oder der Eintragung in die Braustener-Gegenbücher. stellten Würzemengen sind durch Abzug von 9 vom Hundert in verkaufsfertiges Bier umzurechnen. Die nach den Braustener-Gegenbüchern hergt- 78