— 511 — Master.24. (Ausf.-Best. 5 960. Bundesstaat: Verwaltungsbezirk (für Preußen): Hauptamtsbezirk: Einsendungsfrist 1. August. Die im Betriebe gewesenen Brauereien nach dem Gesamtverbrauch an steuerpflichtigen Branstoffen im Rechnungsjahr 19 Anleitung. Mehrere zu einem Brauereibetriebe vereinigte Brauereien (§ 5 Abs. 56 des Gesetzes) sind in dieser Nachweisung als ein vin zu zählen, und zwar nur von der Hebestelle, in der die größte der zusammengehörigen Brauereien liegt. aushaltungen, in denen Haustrunkbier zum ermäßigten Steuersatze von 4 Mark bereitet wird, find in diese sa hr 44ht aufzunehmen. Helenige Brauereibetrieb, der die größte steuerpflichtige Braustoffmenge verbraucht hat, und alle Brauerei- betriebe an 50 000 Doppelzentner Braustoffverbrauch und darüber sind in Spalte 19 namentlich mit Hinzufügung des Praustoffverbrauchs und der Sorte des hergestellten Bieres anzugeben. 79“