547 — Direktivbezirk Muster 7. Steuerhebestelle Nachweisung der mit dem Anspruch auf Brausteuervergütung aus dem Bezirke des amts zu versandten und im Vierteljahre des Rechnungsjahrs 19 ausgeführten Biermengen nebst Berechnung der nach den vorläufigen Vergütungs- sätzen zu gewährenden Brausteuervergütungen. Anleituns. 1. Alle Ausfuhrsendungen derselben Biersorte und desselben Bersenders sind unter einer Nummer in die Nach- weisung einzutragen. 2. Die Nachweisung ist sofort nach Ablauf des Vierteljahrs aufzustellen und mit sämtlichen im Laufe des Bierteljahrs erledigten Ausfuhranmeldungen (Spalte 10) belegt dem Hauptamte spätestens bis zum 10. Tage des ersten Monats des folgenden Vierteljahrs einzureichen.