– 677 — 4. Zoll= und Steuer wesen. Gekanntmachung. Zufolge der Vorschrift in § 7 des Tabafsteuergesetzes vom 15. Juli 1909 (Reichs-Gesetzbl. S. 793) wird ein Kaiserliches Prüfungsamt für Tabakbewertung in Bremen errichtet werden, das mit dem 16. August d. J. in Tätigkeit tritt und für alle nach dem genannten Gesetze zu treffenden Entscheidungen über die Zulänglichkeit von Wertanmeldungen über Tabak und Zigarren zuständig ist. Berlin, den 2. August 1909. Der Reichskanzler. In Vertretung: Wermuth. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli d. J. beschlossen zu genehmigen, daß in dem unterm 8. Oktober 1908 beschlossenen ersten Satze des § 1 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen zum Reichs- sempelgesete — Zentralblatt S. 468 — hinter dem Worte „Stuttgart“ das Wort „Karlsruhe“ ein- geschaltet wird. Im Bereiche der Großherzoglich Badischen Finanzverwaltung ist eine Organisationsänderung dahin eingetreten, daß die Steuerdirektion und die Zolldirektion unter der Bezeichnung „Zoll= und Steuer- direktion“ zu einer Kollegialmittelstelle vereinigt worden sind. 5. Polizeiwesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 4.# Kame und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum Erund Ausweisung —* iln 4 der Ausgewiesenen. der Bektrakung. beschlossen hat. beftungel. 1 2 l i 6 s a)AufGruaddes§steöSttafgesetzbuchB. Mariaslanetwlaiqeboteuqmv.MüI-zlss2suNoßsseinfachetDiebstahlsönilichBayerifchksi2.Juai1M. neck) (Blanich geb. berg, Bezirksamt Kötzting, Bayern, im Rückfalle in 4 Bezirksamt Aichach, Weber, Schuh= sterreichische Staalsangehörige, Fällen und *- macherswitwe und undenfälschung (2 Fabrikarbeiterin, Zzahre 6 M 1 „ Suchthaus, laut . 1 Erkenntnis vom T. 6. Juni 1906), 1. 104.