— 735 — D. Nackte Gerste. a) (1) Nackte Gerste hat in der Regel eine gute Keimfähigkeit und ein hohes Hekto- litergewicht. Da sie außerdem eine hohe Extraktausbeute liefert, erscheint ihre Verwendung zur Bierbereitung nicht ausgeschlossen. Auf nackte Gerste ist daher, sofern ihr Hektoliter- gewicht die entscheidenden Grenzen überschreitet, der vertragsmäßige Zollsatz von 4 .X für 1 dz stets dann anzuwenden, wenn die Unbrauchbarmachung abgelehtt wird, die Gerste nicht gemäß § 19 der Gerstenzollordnung als ungeeignet zur Malzbereitung anzusehen ist oder nicht gemäß §§ 21 ff. ebenda mit dem Nachweise der Verwendung zu anderen Zwecken als zur Malz- bereitung abgefertigt wird. In den letzten drei Fällen kann sie vertragsmäßig zum Satze von 1,0 K für 1 dz verzollt werden. (2) Sollte das Hektolitergewicht von nackter Gerste, was voraussichtlich selten vorkommen wird, aber immerhin möglich sein könnte, unter den entscheidenden Grenzen bleiben, so ist nach den Bestimmungen der §§ 12, 13 und 15 der Gerstenzollordnung zu verfahren. b) (1) Nackte Gerste (Fig. 1) und andere (bespelzte) Gerste, welche einem Schälverfahren noch nicht unterworfen worden ist (Fig. 2), unterscheiden sich dadurch, daß bei ersterer die Spelzen gänzlich fehlen, während bei letzterer beide Seiten des Kornes mit Spelzen bedeckt find. Die bei bespelzter Gerste am Rücken des Kornes angewachsene Spelze (Deckspelze) zeigt drei gleichlaufende, stark hervortretende ise# Auf der Bauchseite ist die Furche der Körner bei bespelzter Gerste nur angedeutet, aber nicht, wie bei nackter Gerste, in der ganzen Länge erkennbar, da sie von einer zweiten Spelze (der Vorspelze) überdeckt ist und diese der Furche besonders am Anfang und Ende nicht völlig folgt. Ferner ist bei bespelzter Gerste an der Basis der Vorspelze stets die kennzeichnende Basalborste zu sehen, welche mit Härchen bedeckt ist. Einige Körner zeigen seitlich an der Basis noch zwei weitere schmale borstenartige Spelzen. Auch ist bei bespelzter Gerste der Keimling nicht zu sehen, da er von der Deckspelze verdeckt wird. (2) Werden die vorhandenen Zweifel durch vorstehende Merkmale nicht behoben, so ist der Querschnitt der Körner mikroskopisch zu untersuchen. Das mikroskopische Bild (Fig. 3 und 4) läßt bei bespelzter Gerste die mehr vorhandenen Zellschichten der Spelzen deutlich erkennen. ce) (1) Die Unterscheidung nackter von anderer, bereits geschälter Gerste (Fig. 5) kann Schwierigkeiten bieten, wenn für die Untersuchung nur einzelne Körner verfügbar sind; liegen aber einige hundert Körner oder größere Posten vor, so ist das Erkennen sicher. Fig. 1: Nackte Gerste.