— 857 — Nr. des chst J. 18 gsb chs Mauster c. (Leuchtmittel-Nachsteuer-Ordnung § 7.) Aufforderung zur Entrichtung von Nachsteuer für Beleuchtungsmittel. An Nachsteuer sind von Ihnen zu entrichten: S2Wr— # □— Sie einzuzahlen. An Herrn die Firma . für Kohlenfadenlammen für Metallfadenlampen, Nernstlampen. und andere elektrische Glühlampen sowie Brenner für solche für Quecksilberdampflampen und ihnen ährnliche elektrische Lampen einschließlich Brenner für solche für Brennstifte zu elektrischen Bogenlampen aus Reinkohre . desgleichen aus Kohle mit Leuchtzusaben und für andere Brennstifte 4 für Glühkörper zu Gas., Epiritus. Vetroleum.· und ähnlichen Gluͤhlampen zusammen · werden ersucht, diesen Betrag innerhalb 8 Tagen nach Empfang Aufforderung bei dieser 1909. , den 1809. amt. Quittung. M Pf., in Worten Nachsteuer erhalten und im Nachsteuer-Einnahme- buche Nr. vereinnahmt. u 3..................... , den (Stempel.) 190“