— 919 — Muster a. (Zündwaren-Nachsteuer-Ordnung § 3.) Stenerhebestelle Nr. des Anmeldungsbuchs. Abgegeben am Oktober 1909. Anmeldung von Zündwaren zur Rachsteuer. J (Wir) melde unstehend verzeichnete Zündwaren zur Nachsteuer an und versicher , daß sich andere oder mehr Zündwaren, als umstehend verzeichnet sind, am 1. Oktober 1909 nicht in meinem (unserem) Besitz oder Gewahrsam befunden haben'). , den Oktober 1909. (Unterschrift) (Straße, Hausnummer) *) Der Aumeldung und Nachversieuerung unterliegen auch alle zündwaren, die sich am 1. Oktober 1909 in den Privalräumen der Händler, Wirle usw. besinden. 138