— 929 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamte bes Innern. Fu betieben durch alle Postanstalten und Huchhandlungen. XXVIl. Jahrgang. Berlin, Mittwoch, den 8. September 1909. Nr. 54. Inhalt: Zos. und Stenerwesen: Ausführungsanweisung für die Festsetzung des Durchschnittsbrandes. Seite 929 SZell- nd TSteuerwesen. Die vom Bundesrat am 30. August 1909 erlassene Ausführungsanweisung für die Festsetzung des Durchschnittsbrandes (§§ 61 ff. des Branntweinsteuergesetzes vom 15. Juli 1909, Reichs-Gesetzbl. S. 661 f.) wird nachstehend bekannt gemacht. Berlin, den 6. September 1909. Der Reichskanzler. In Vertretung: Wermuth. 110