— 945 — Ventralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamte des Innern. Bhu betiehen durch alls Postanstalten und Huchhandlungen. XXXVII. Jahrgaug. Berlin, Freitag, den 17. September 1909. Nr. 56. *— * u w Lranntweinsteuer-Ausiahrungstelimmungen: B db Brennereiordnun Essigsäure-Ordnung, ösäglckure-Nachnterndmune, Anderungen und Ergänzungen der usw. Seite 945 Sell- und Stenerwesen. Der Bundesrat hat die nachstehend abgedruckten Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen, nämlich: 1. die Branntweinsteuer-Grundbestimmungen, 2. die Brennereiordnung, 3. die B twei freiungsordnung, 4. die ——— 5. die B t Ordnung, 6. die Essigsäure.Nachsteuer. Drdnung, 7. die Anderungen und Ergängzungen der Branntwein-Begleitscheinordnung, der Branntwein- Lagerordnung, der W gungsordnung und der Alkoholermittelungsordnung mit Wirkung vom 1. Oktober d. J. ab erlassen. Der buchhändlerische Vertrieb der im Reichsschatzamte veranstalteten Handausgaben der unter 1 bis 4 genannten Bestimmungen ist R. v. Decker's Verlag — G. Schenck, Königlicher Hofbuchhändler — in Berlin SW. 19, Jerusalemer Straße 56, übertragen worden. Berlin, den 9. September 1909. Der Reichskanzler. In Vertretung: Wermuth. 143