de Von dem vergällungspflichtigen in der DBremmere! vocnändig vergänt Alreoh 12 Branntwein sind Der Branntwein ist Kontingenischein ist beantragt in Bemerkungen 1½ — 3 rrckl,yweiker nachgewiesen der Nachweisung Ann. (Vergällungs. 7 schein. Aus; verfan E— far unter 1 1 in Buche „ t Kr. ol — 18 14 15 16 11 18 1 | I. Das nont ngent kür das Beiriebsjahr 19/ beträgt: - II. ie Kontingente für die früheren Betriebsjahre des Ronti zngenteoschnht daben im gonzen betcagen: ien dieser Zelt sund zum niedrigeren Verbrauchs- abga enaheg (Spalte 8) hergestellt worden im ganzen Der gspflicht bekreite Tei — ——— Die gesomte Erzeugung ist von der Bergällungspflicht befreit, unterliegt der Vergällungspflicht, J## IV. Der Swundsat 132 S Paleran ist vom Oundert. * ebie V. Das Kontingentswert-Rufrechnungsoerfahren findet Amwendung. abt. buchs. Die Nichilgkeit beschelnigt des Koniungentswert- Aufrechnungs- den . 156“