— 1148 — teil vom Hundert Essigsäure 1,6 cem Normal--Natronlauge entsprechen.) Alsdann ist mittels eines dünnen Glasstabs ein Tropfen Flüssigkeit aus dem Kölbchen zu entnehmen und auf ein Stück empfind- liches rotes Lackmuspapier zu tupfen. Bleibt hierbei die Farbe des Papiers unverändert, so ist ein weiterer Anteil Normal-Natronlauge zuzugeben und alsdann abermals die Tüpfelprobe anzustellen. Beides ist so lange abwechselnd fortzusetzen, bis bei der Tüpfelprobe auf dem Papier ein schwach blaugefärbter Punkt auftritt. Wird jedoch das Lackmuspapier hierbei oder schon nach Zusatz des ersten Anteils Normal.Natronlauge stark gebläut, so war zuviel Lauge zugesetzt worden. Es ist als- dann die Gehaltsermittelung in gleicher Weise, jedoch unter Zusatz einer geringeren Menne Normal- Natronlauge, zu wiederholen. Mußte die Tüpfelprobe bis zum Auftreten des schwach blaugefärbten Punktes auf dem Lackmuspapier häufig wiederholt werden (wodurch von der Flüssigkeit eine gewisse Menge verloren geht), so ist ebenfalls eine weitere Gehaltsermittelung vorzunehmen. Bei dieser ist die um ½ cem verminderte Menge Normal-Natronlauge, die bei der vorangehenden Gehaltsermittelung verbraucht wurde, auf einmal zuzusetzen und dann erst die Tüpfelprobe vorzunehmen. Je nach deren Ausfall ist die etwa noch fehlende geringe Menge Normal-Natronlauge in kleinen Anteilen unter Wiederholung der Tüpfelprobe zuzugeben. Für die Berechnung des Gehalts der Probe an wasserfreier Essigsäure ist alsdann nur die letterwähnte Gehaltsermittelung maßgebend. Die Ablesung und Berechnung geschieht wie unter à angegeben ) Aufbewahrung und Prüfung der Normal-Natronlauge. Die Normal-Natronlauge ist in sorgfältig mit einem Kork= oder Kautschukstopfen verschlossenen Flaschen aufzubewahren, da ihr Gehalt an Atznatron und damit ihr Wirkungswert durch den Einfluß der Luft allmählich vermindert wird. Ihr Wirkungswert ist längstens 2 Tage vor jeder Verwendung zu prüfen. Dies geschieht mit Hilfe einer Normal. Säure (Normal-Schwefelsäure oder Normal-Salz= säure oder Normal-Essigsäure), die aus einer Apotheke oder von einem als zuverlässig bekannten Chemiker zu beschaffen und in einer sauberen, durch Glas= oder Kautschukstopfen wohl verschlossenen Flasche zu verwahren ist. Zur Prüfung des Wirkungswerts der Normal-Natronlauge mißt man von der Normal-Säure, welche Zimmerwärme haben soll, 10 cem ab und verfährt genau so, wie es oben für die Gehalts- ermittelung der Probe von hellem Gärungsessig (Ziffer 2a) vorgeschrieben ist. Die Normal-Natron- lange darf hier bis etwa zum achten Kubikzentimeter auf einmal, von da ab jedoch nur noch in kleinen Anteilen, zuletzt tropfenweise, zugesetzt werden, bis die auftretende rote Färbung, die anfangs wieder verschwindet, bestehen bleibt. Hierzu sollen nicht weniger als 9,, und nicht mehr als 10, cem Normal--Natronlauge verbraucht werden. Andernfalls ist die Normal-Natronlauge zu verwerfen und durch neue zu ersetzen. 3. Weitere Maßnahmen. In Zweifelsfällen oder wenn der Verdacht besteht, daß zur Erhöhung des Gehalts des Essigs andere Säuren Verwendung gefunden haben, ist der Rest der Probe in einer Menge von ¾ Liter (Weinflasche), nötigenfalls eine neue Probe von dieser Menge, an einen auf das Steuerinteresse ver- pflichteten Chemiker einzusenden. Dieser hat die Gehaltsermittelung nach den unter 2 gegebenen Be- stimmungen zu wiederholen, den Nachweis und die Ermittelung des Gehalts an anderen Säuren nach eigenem Ermessen auszuführen. Die hierbei benutzten Geräte müssen, falls sie nicht geeicht sind, von ihm auf Genauigkeit geprüft sein.