— 1164 — Nr. 1. Blatt des A. Anschreibung von Branntwein, der der Vergällungspflicht aus §§ 84, 85 der Branntweinst Befreiungs ordnung nachweislich nicht unterlegen hat und vollständig vergällt oder ausgeführt worden ist, oder der 87 a. a. O. von der E———— saelse und ud aubgeführt worden ist. Die Alkoholmenge Die Ausfuhr der rien desAnzahl Lau- Der m' (Sp. 8) Alkoholmenge (Sp. 3) Hauptamts, der Be- fende Anschreibung ist vollständig vergällt ist nachgewiesen schreibung der Bergälllege 4. Nr. werden durch durch Alkoholmenge lungs- Liter Sp. 3 scheine Tag Maonat JahrAlkoholl Name Wohnort Name Wohnort beantragt hat Blatt D! — 1 2 3 4 5 6 7 8 lbertragen: Zusammen: