— 1169 — B. Abschreibung von vergällungspflichtigem Branntwein, der als der Vergällungspflicht nicht unterliegend abgefertigt worden ist. . Der Abgeschrieben · Bezeichnung des Hauptamts Abschreibung werden Für den Brennereibesitzer das die Abschreibung der Nr. Alkoholmenge (Sp. 8) "„ beantragt hat Tas Wonat Jahr Liter Altohol Name x. Wohnort 7* 1 2 8 4 l übertragen: s «- l Zusammen: 1 171