— 1191 — Aulage 1. (E. O. F 1). Anleitung zur Unterscheidung der zu Genußzwecken geeigneten Essigsäure von solcher Essigsäure, die nur zu gewerblichen Zwecken Verwendung finden kann. 1. Anleitung für die Beamten. Vorbemerkung. Zur Abfertigung muß sich die Essigsäure in flüssigem Zustande befinden. Da Essigsäure von hoher Stärke die menschliche Haut sowie Kleidungsstücke angreift, ist bei Hand- sabung der Essigsäure Vorsicht geboten. In der Regel ist jedes mit Essigsäure gefüllte Gefäß für ich zu prüfen. Von der zu prüfenden Essigsäure werden nach gehöriger Durchmischung aus verschiedenen Teilen der Flüssigkeit kleine Mengen, im ganzen etwa ¼ bis ½ Liter, entnommen und zu einer Durchschnittsprobe vereinigt. Diese wird gut durchgemischt und wie folgt geprüft: a. Unterscheidung nach dem Gehalt an wasserfreier Essigsäure. Der Gehalt an wasserfreier Essigsäure ist nach der Anleitung in Anlage 2 festzustellen. Er- gibt sich ein Gehalt an wasserfreier Essigsäure von mehr als 60 Gewichtsteilen vom Hundert, so ist die Essigsäure als zu Genußzwecken geeignet anzusehen. Wird dagegen ein Gehalt an wasserfreier Essigsäure von 60 Gewichtsteilen vom Hundert oder weniger ermittelt, so ist nach der Anleitung unter b und c weiter zu verfahren. b. Prüfung mit Kalinmpermanganatlösung. Von der Durchschnittsprobe werden 5 cem mittels einer Pipette zu 15 cem destilliertem Wasser gegeben, die sich in einem kurz zuvor mit destilliertem Wasser zwecks Entfernung von Staubteilchen ausgespülten Glasgefäße von etwa 50 bis 100 cem Inhalt befinden, und damit durch Umschwenken vermischt. Hicrauf werden mittels einer in zehntel Kubikzentimeter geteilten Pipette oder Bürctte 0/# ccm einer frisch bereiteten Lösung von Kaliumpermanganat, die 3 g dieses Salzes in 1 Liter Wasser enthält, hinzugefügt und die Mischung umgeschwenkt. Geht hierbei die durch die Kaliumpermanganatlösung zunächst hervorgerufene violette Färbung der Mischung sofort oder binnen nicht mehr als 15 Minuten in Rot, Braun oder Gelb über oder verschwindet sie sofort wieder, so kann Essigsäure vorliegen, die nur zu gewerblichen Zwecken Ver- wendung finden kann. Die Durchschnittsprobe ist dann weiter nach lc zu prüfen. Bleibt jedoch die violette Färbung der Mischung anscheinend unverändert, so ist die Essigsäure als zu Genußzwecken verwendbar anzusehen und alsdann sofort nach Anlage 2 weiter zu verfahren. c. Prüfung auf den Gernch. Von der Durchschnittsprobe werden dann 5 cem nach Zugabe einiger Tropfen einer wein- eistigen Phenolphtalernlösung (1:100) so lange mit Doppelt-Normal-Natronlauge versetzt, bis die lüssigkeit beim Umschütteln rot gefärbt bleibt. Diese Flüssigkeit wird sodann auf einem Drahtnetze