— 1285 — Zu 8 26. Im ersten Absatz muß der Schluß des ersten Satzes nach „ausgetauscht werden“ lauten: Hjedoch mit der Beschränkung, daß Branntwein, der der Vergällungspflicht unter- liegt, I#n dem Austausch ausgeschlossen bleibt.“ Zu g 32. a) an et dritten Absatz ist an Stelle des zweiten Satzes „Erfolgt die Abschreibung usw."“ etzen zu „Neben dem Erlasse der Verbrauchsabgabe tritt eine Vergütung der Betriebsauf- lage nach den Sätzen im § 1 Abs. 3 unter b § der Befreiungsordnung ein."“ b) Der vierte Absatz muß lauten: „Eine etwaige Mehrmenge ist im Lagerbuche zu dem ihöheren Verbrauchsabgaben- satz anzuschreiben." Zu § 34. Der zweite Satz im ersten Absatz erhält folgende Fassung: „Nach Ablauf der Frist ist der noch vorhandene Branntwein zu bbersteuern oder gegebenenfalls zu einem anderen Vergällungslager abzumelden usw.“ Zu § 36. Im dritten #olt muß es statt „so ist diese Mehrmenge ussw. anzuschreiben“ heißen: „so ist diese Mehrmenge zu dem höheren Verbrauchsabgabensatz im Lagerbuch an- zuschreiben."“ Zu Muster 3. a) Auf der ersten Seite ist die Ziffer 2 zu streichen. b) Die Spalten 6 bis 11 und 19 bis 24 des Vordrucks sind in je zwei Spalten zusammen- zuziehen mit der Uberschrift davon unterliegen dem niedrigeren] höheren Verbrauchsabgabensatze 1 ! l Zu Muster 8. a) Auf Seiter 2 des' Vordrucks muß es statt „der mitunterzeichnete Lagerbesitzer usw.“ heißen: „Der mitunterzeichnete Lagerbesitzer beantragt, die Fehlmenge mit bei dem mit dem höheren Verbrauchsabgabensatze belasteten Branntwein abgabenfrei ahzuschreiben. " In der letzten Zeile ist statt zu die Spalten 2 bis 5“ zu setzen: wauf die Spalten 2 und 3“. b) Die Spalten 2 bis 7 sind wie zu Muster 3 in zwei Spalten zusammenzuziehen; die Probe- eintragungen sind entsprechend zu ändern.