— 1421 — niedrigere, die bereits im Verschwinden begriffen ist, und rechts die höhere. Soll daher während eines solchen Wechsels abgelesen werden, 4 muß die niedrigere, die im Verschwinden begriffene Ziffer zur Ablesung kommen. Steht die erste Zählscheibe auf 93½„ während auf der zweiten Scheibe die beiden Ziffern 9 und 0 sichtbar sind, so hat 9 als die niedrigere zu gelten, weil O dann die 10 vertritt; in diesem Falle wird aber gleichzeitig auch auf der dritten Zählscheibe ein Wechsel stattfinden, d. h. es werden auch dort zwei Ziffern, aber rechts die niedrigere (z. B. 7), links die höhere (8) erscheinen. Zur Ablesung kommt wiederum die niedrigere, d. h. als Ab- lesung der ersten drei Zählscheiben gilt: « 7 9 93 ½. Der Wechsel kann sich in ähnlicher Weise noch auf die vierte und die fünfte Zählscheibe ausdehnen. g 30. (1) Das Alkoholzählwerk, das in Abbildung 5 besonders dargestellt ist, enthält sechs Zähl. scheiben. Die erste liegt etwas höher als die übrigen; sie ist in 100 Teile geteilt, jedoch ist nur jeder zehnte Teilstrich beziffert. Die Bezifferung geht von 0 bis 9 und gibt ganze Liter an, während die nicht bezifferten Striche zehntel Liter entsprechen. Die zweite Zählscheibe enthält ebenso wie alle übrigen nur die zehn Ziffern von 0 bis 9; eine volle Umdrehung der ersten Zählscheibe, d. i. ein Fortschreiten um 10 Liter, entspricht einer Fortbewegung der zweiten Scheibe um eine Ziffer. Letztere gibt also die Zehner an, während die anderen Zählscheiben wiederum die Hunderte, Tausende, Zehntausende und Hunderttausende von Liter Alkohol zählen. Die zweite Zählscheibe steht durch Zahnrad und Trieb unmittelbar mit dem Alkoholrad in Verbindung, die erste Zählscheibe wird von der zweiten gleichfalls durch Zahnrad und Trieb mitbewegt; diese beiden Scheiben haben daher eine allmählich fortschreitende, eine schleichende, während die letzten vier Zählscheiben eine springende Bewegung haben. Ein Zeiger ist nur an dem Ausschnitt vor der ersten Zählscheibe vorhanden; bei dieser Scheibe ist stets der unmittelbar unter dem Zeiger stehende Teilstrich maßgebend. Bei der dritten bis sechsten Zählscheibe gilt — wie bei der zweiten bis fünften Scheibe des Branntweinzählwerkes — stets diejenige Ziffer, die bereits die Mitte des Ausschnitts erreicht oder überschritten hat, und zwar so lange, bis die nächsthöhere Ziffer die Mitte des Ausschnitts erreicht hat. Bei der zweiten Zählscheibe dagegen hat ihre schleichende Bewegung zur Folge, daß die maßgebende Ziffer sich nur dann in der Mitte befindet, wenn unter dem Zeiger der ersten Scheibe der Teilstrich O steht, und daß mit dem Wachsen der Angabe der ersten Scheibe die maßgebende Zahl der zweiten Scheibe zur Seite rückt. Ist daher die Angabe der ersten Scheibe bis zu 7)0 Liter fortgeschritten, d. h. steht der Teilstrich 7 unter dem Zeiger, so befindet sich die maßgebende Ziffer der zweiten Scheibe schon in der rechten Ecke des Ausschnitts, während die nächsthöhere Ziffer von links her sich bereits der Mitte genähert hat. Ubersteigen die Angaben der ersten Scheibe 70° Liter, so wird die maßgebende Ziffer auf der zweiten Scheibe schon zum Teil, bei Angaben über 9900 Liter sogar ganz verschwunden sein, während die nächsthöhere Ziffer die Mitte des Ausschnitts nahezu erreicht hat. (2) Dies gibt für die Ablesung der ersten beiden Zählscheiben folgende Regeln: Steht der Teilstrich O der ersten Scheibe unter dem Zeiger oder ist er links davon sichtbar, so ist an der zweiten Scheibe die in der Mitte des Ausschnitts erscheinende Ziffer abzulesen. Steht dagegen der Teilstrich 9 oder einer der Striche zwischen 9 und 0 unter dem Zeiger, so ist nicht die in Abbildung 4. Abbildung B. Mn Iu #n#NL#nMfffrTärutriur..N.nkuantum DMt LITER. GBNSGIGSCC· O Wal Me 6197 18. Alkohol= zählwerk.