Lfd. ·.. . »«« Verwendungszweck Nr. Vergällungsmittel Erforderliche Menge der vergällten Essigsäure 1 2 3 4 ——— 9. Ein Gemisch von rohem Holzessig 25 kg Vergällungsholzgeist 6 1/4 kg + Wasser soviel, daß der Ge- halt der zu vergällen- den Essigsäure auf weniger als 60 Ge- wichtsteile v. H. her- abgedrückt wird Zur Herstellung von Rattengift. 10.Duassiaextrakt . 100g Zum Kleben von Gelatinekartonnagen. 11. Terpetinöl. . Liter auf 100 Liter Zum Glänzen von Zelluloidwaren. 12.Schwarze Anilinfarbe 10 g 100 Liter Zur Behandlung von gespaltenem Stuhl- rohr und von in Stangen geschnittenem Fischbein. 4. Polizeiwesen. Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Laufende Nr. Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum Grund Ausweisung Ausweisungs der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 1 2 3 5 6 a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 1 Franz Karaschitz, geboren am 2. Februar 1883 zu Wien, schwerer Diebstahl Königlich Preußischer 11. Dezember Bäcker, österreichischer Staatsangehöriger, (2 Jahre Zuchthaus, Regierungspräsident zu 1909. laut Erkenntnis vom Potsdam, 23. Januar 1908), 2 Kasimir Wesso= geboren am 4. März 1878 zu Wars schau, schwerer Diebstahl Königlich Preußischer 14. Februnar lowski (alies Iwan russischer Staatsangehöriger, (2 Jahre Zuchthaus, Regierungspräsident zul 1910. Kapusta), Arbeiter, laut Erkenntnis vom| Allenstein, 28. Januar 1908), b) Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs. 3 Richard Aigner, geboren am 20. Februar 1882 zu Wien, Widerstand gegen die Königlich Bayerisches 7. Februar Drechsler, 6 österreichischer Staatsangehöriger, Staatsgewalt und Bezirksamt Passau, 1910. Betteln, 4 Franz Duschek, geboren im Jahre 1834 zu Stockerau, Landstreichen, Königlich Preußischer 11. Februar Weber, Bezirk Korneuburg, Niederösterreich, Regierungspräsident zu 1910. ortsangehörig ebendaselbst, öster- Breslau, reichischer Staatsangehöriger, Faus nichts anderes bemerkt ist, bezieht sich die angegebene Menge auf je 100 kg wasserfreie Essigsäure. *) Dieser muß den Vorschriften in Anlage 2, unter B1, der Branntweinsteuer- Befreiungsordnung entsprechen.