73 Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. XXXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. März 1910. 6 Nr. 12. Inhait: 1. Eisenbahnwesen: Nachtrag zum Verzeichnis 2. 3. der vom 1. Jannar 1910 ab zur Ausstellung von Leichen- pässen befugten Kaiserlichen Vertretungen Seite 73 Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Februdnr 1910 74 Konsulatwesen: Ernennungen; — Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen; — Exequatur- . Anuswanderungswesen: erteilung; — Entlassung; — Einziehung eines Vize- konsulats; — Sterbefälllell 76 Erlöschen einer Erlaubnis zur Beförderung von Auswanderen 76 . Zoll= und Steuerwesen: Personalveränderung bei den 77 Stationskontrolleuren A. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebe 77 1. Eisenbahn wesen. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf § 44 Abs. 4 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 23. Dezember 1908 (Reichs-Gesetzbl. 1909 S. 93) wird im Anschluß an die Bekanntmachung vom 10. Januar 1910 (Zentralblatt S. 14) bekannt gemacht, daß zur Ausstellung von Leichenpässen auch die Kaiserliche Ministerresidentur in Cettinje (Montenegro), die Kaiserlichen Konsularbehörden in Lissabon, Funchal und Porto (Portugal), das Kaiserliche Konsulat in Malmö (Schweden) sowie die Kaiserlichen Konsular- behörden in Santa Cruz de Tenerife und Vigo (Spanien) ermächtigt worden sind. Berlin, den 14. März 1910. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquieères. 13