— 113 — Formular E. (Vorderseite.) Deutsches Reich. Seugnis über die Befähigung zum Maschinisten zweiter Klasse auf deutschen Seedampfschiffen. Der (N. N.) [Vornamen und Names, geboren zu (N. N.), den ten I............................ 1 wohnhaft in (N. N.), erhält hierdurch auf Grund der Bekanntmachunzen vom 16. Juni 1903 und 7. Januar 1909 (Reichs-Gesetzbl. 1903 S. 247, 1909 S. 210 und 247) die Befugnis zur Leitung der Maschinen · 6 a) von Dampfschiffen jeder Art und Größe in kleiner und in mittlerer Fahrt, in ostasiatischer Fahrt innerhalb 11 Grad südlicher und 55 Grad nördlicher Breite und 90 Grad und 150 Grad östlicher Länge von Greenwich sowie in ostafrikanischer und westafrikanischer Küstenfahrt, " b) von Segelschiffen, die mit einer zur Fortbewegung dienenden Hilfsmaschine versehen sind, in großer Fahrt. ·.......·.....»....................·.. «.............. ,den...·.....»t.s—« 19 (Siegel.) (Firma und Unlerschrift der Behörde.)