Formular 6. Deutsches Reich. Reichswappen. Seugnis über die Befähigung zum Maschinisten erster Klasse auf deutschen Seedampfschiffen. Der (N. N.) [Vornamen und Namel, geboren zu (N. N.), den í ,,,, , , „„W 1. wohnhaft in (N. N.), erhält hierdurch auf Grund der Bekanntmachungen vom 16. Juni 1903 und 7. Januar 1909 (Reichs-Gesetzbl. 1903 S. 247, 1909 S. 210 und 247) die Befugnis zur Leitung der Maschinen von Dampfschiffen jeder Art und Größe auf der Fahrt in allen Meeren, mit Ausnahme der Maschinen der zur Beförderung von mehr als 50 Reisenden in großer Fahrt dienenden Dampf- schiffe mit einer Heizfläche der Hauptkesselanlage von mehr als 2000 Quadratmeter oder von einem Brutto-Raumgehalte von mehr als 25 000 Kubikmeter. (Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) 20%