— 127 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. Zu beriehen durch alle Vostanstalten und ZBLuchhandlungen. XXXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 22. April 1910. Nr. 17. Inhalt: 1. Zoll= und Steuerwesen: Zulassung eines Steuern und Gebühren sowie der Einnahmen der zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischen, nicht Reichs-Post= und Telegraphenverwaltung und der gehobelten usw. Brettern aus Erlenholz Seite 177 Reichs = Eisenbahnverwaltung für die Zeit vom Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs 1. April 1909 bis zum Schluße des Monats März *WF ausländischem Papier zur Herstellung von Fahr- 1910 128 eieen 27 2. Finanzwesen: Nachweisung der zur Anschreibung * 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem langten Einnahmen des Deutschen Reichs an Zöllen, Reichsgebiete Z 130 1. Zoll= und Steuerwesen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. März d. J. beschlossen: Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischen, nicht gehobelten usw. Brettern aus Erlen- holz — Tarifnummer 76 — zur Herstellung von Rahmenleisten — Tarifnummern 629 und 631 — die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. März d. J. beschlossen: Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischem Papier der Tarifnummer 655 zur Herstellung von Fahrscheinen, zu Blöcken vereinigt, — Tarifnummer 670 — die Voraus- setzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. .