72. 73. 74.— 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. — 146 — In demselben Stichwort ist die Anmerkung zu 2b und die zu 3b je durch folgende Bestimmung zu ergänzen: " „Dabei sind einrädrige Anhängewagen wie zweirädrige, dreirädrige Anhängewagen wie vierrädrige zu behandeln.“ In dem Stichwort „Faltbeutel usw.“ ist in der ersten Zeile hinter „Papier“ einzuschalten „oder Pappe“. Hinter dem Stichwort „Faltengewebe“ sind als neue Stichworte aufzunehmen: „Faltenlegmaschinen (Plissiermaschinen) s. Maschinen (Ziffer 14). Faltmaschinen (eine Art Zurichte= [Appretur-] Maschinen) s. Maschinen (Ziffer 9).“ In dem Stichwort „Farben usw.“ ist hinter der Ziffer 4 folgende Anmerkung einzufügen: „Anmerkung zu 1 bis 4. Außer den Bläschen, Kapseln, Muscheln, Pasten, Tuben, Töpfchen und Täfelchen sind als Aufmachungen für den Kleinverkauf alle Einzelpackungen zu behandeln, deren Gewicht nicht mehr als 250 g beträgt. Einzelpackungen von höherem Gewichte kommen nur dann als Aufmachungen für den Kleinverkauf in Betracht, wenn aus der Art der Verpackung, insbesondere dem Aufdruck des Ge- wichts, des Preises, der handelsüblichen Bezeichnung, einer Gebrauchsanweisung oder dergleichen, die Be- stimmung zum Kleinverkauf in unzweifelhafter Weise sich ergibt." In dem Stichwort „Federn“ ist die Ziffer 1i, wie folgt, zu fassen: „i) Jacquardmaschinennadelfedern und ähnliche als Ausrüstungsgegen- stände für Spinnmaschinen oder Webmaschinen dienende Federn, aus schmiedbarem Eesen 819 15 8. auch die Vertlzagsbestimmueng in der Anereno 3 z½ Eisentbaren.“ 512 In dem Stichwort „Federvieh“" ist der Allgemeinen Anmerkung 2 folgender zweite Absatz hinzuzufügen: „Ein Ausputz des Federviehs durch Kleider usw. bleibt bei der Verzollung außer Betracht.“ In dem Stichwort „Federwild"“ ist der Allgemeinen Anmerkung folgender zweite Absatz hinzuzufügen: „Ein Ausputz des Federwildes durch Kleider usw. bleibt bei der Verzollung außer Betracht.“ In dem Stichwort „Feldrübensamen“ ist in Ziffer 1 hinter dem Worte „Runkelrübensamen“ ein- zuschalten „(einschließlich der Salatbetensamen)“. Hinter dem Stichwort „Fenchon“ ist als neues Stichwort aufzunehmen: „Fender (Vorrichtungen zur Verhinderung der Reibung anlandender Schiffez: 1. Korkfender . 636 10 2. Rohrfender: roh... . 843 6 gebeizt oder gefärbt .. . ..... .643 10«. In dem Stichwort „Fette“ ist der Hinweis bei Ziffer 1e, wie folgt, zu fassen: „S. auch die Anmerkung zu Abfallfette und die Anmerkung zu Degras."“ In demselben Stichwort erhält die Ziffer 1f folgende Fassung: „) Fischspeck, Robbenspeck, Walfischspeck: Fischtran, Robbentran und Walfischtran (Walöl), ungereinigt, gereinigt oder oxydiert, auch in Flaschen oder dergleichen: Walfett und anderes auf gleiche Weise wie Walfett aus Tran hergestelltes Fett, auch Walknochenfttt 131 37. In demselben Stichwort ist in der vierten Zeile der Anmerkung 2 hinter „sichergestellt wird,“ einzuschalten: „oder die ohne Unbrauchbarmachung zur Einfuhr zugelassen werden, weil sie als völlig verdorben und zum menschlichen Genusse zweifellos untauglich erkannt werden und deshalb nicht als Fleisch im Sinne des bezeichneten Gesetzes anzusehen sind,“.