— 231 — 4. Zoll= und Steuerwesen. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Königreich Preußen. Die Zuckersteuerstelle in Gr. Mochbern im Bezirk des Hauptzollamts Breslau Süd und das Zoll- amt II Rheinsberg im Bezirk des Hauptzollamts Prenzlau sind aufgehoben worden. In Strickerhäuser ist eine dem Zollamt 1 Grünthal im Bezirk des Hauptzollamts Liebau an- gegliederte Zollabfertigungsstelle errichtet worden. Die Zollämter 1 Pr. Friedland im Bezirk des Hauptzollamts Dit. Krone, Wangerin im Bezirk des Hauptzollamts Schivelbein und Zehdenick im Bezirk des Hauptzollamts Prenzlau sind in Zoll- ämter II umgewandelt worden. Das Zollamt II Querfurt, bisher im Bezirk des Hauptzollamts Halle a. S., ist dem Haupt- zollamt Naumburg a. S. zugeteilt worden. Es ist erteilt: dem Hauptzollamt Cöln-Apostelnkloster die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Mineralölsendungen, die für das in Cöln errichtete Privatteilungslager der Deutschen Benzin- und Olwerke zu Berlin-Charlottenburg eingehen; dem Zollamt II Cönnern im Bezirk des Hauptzollamts Halle a. S. die Befugnis zur Er- ledigung von Zollbegleitscheinen II; . dem Zollamt II Corbach im Bezirk des Hauptzollamts Lippstadt die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln und Zollbegleitscheinen I über eiserne mit Kautschuk überzogene Reifen für Fahr- zeugräder der Nr. 579 des Zolltarifs, die für die Mitteldeutsche Gummiwarenfabrik Louis Peter A. G. Filiale in Corbach eingehen, und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die Waren, die im Ausbesserungsverkehr von der bezeichneten Fabrik wieder ausgeführt werden; den Zollämtern I Cranenburg und Hassum und dem Zollamt II Grunewald im Bezirk des Hauptzollamts Cleve die Befugnis zur Abfertigung von Bier, das mit dem Anspruch auf Steuerver- gütung ausgeführt werden soll; dem Zollamt 1 Eilenburg im Bezirk des Hauptzollamts Mühlberg a. E. die Befugnis zur Er- ledigung von Begleitscheinen über zur Vergällung im Betriebe der Dermatoidwerke Paul Meißner in Eilenburg-Kültzschau bestimmte Essigsäure, die nicht unter Eisenbahnwagenverschluß und nicht in Eisen- bahnkesselwagen bezogen wird; dem Zollamt 1 Geldern im Bezirk des Hauptzollamts Wesel die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter, die für die in Geldern bestehen- den Firmen Louis Boetzkes, Emil Deckers, Gebrüder Kersten und Wilhelm Hagedorn eingehen; dem Zollamt 1 Halle a. S. Bahnhof im Bezirk des Hauptzollamts Halle a. S. die Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen; dem Zollamt I Hannover-Weidendamm im Bezirk des Hauptzollamts Hannover die Befugnis aar Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen über Zündwaren für die Firma Eduard Bormaß in annover; dem Zollamt II Laugallen im Bezirk des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Bau= und Nutzhölzer der Nummern 74, 75 und 76, Eisenbahnschwellen der Nummer 80 und Faßhölzer der Nummer 83 des Zolltarifs; sche dem Hauptzollamt Neustadt i. H. die Befugnis zur Ausfertigung von Zündwarenbegleit— einen; dem Zollamt J Opladen im Bezirk des Hauptzollamts Düsseldorf die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach Nr. 8a des Tarifs zum Reichsstempelgesetz; dem Zollamt 1 Wernigerode im Bezirk des Hauptzollamts Halberstadt die Befugnis zur Er- ledigung von Zollbegleitscheinen I über Reisegerät und die damit eingehenden zollpflichtigen Waren, Ghweit ri die Abfertigungsbeschränkungen unter Teil II Ziff. 3 der Anleitung für die Zollabfertigung atz greifen;