— 232 — dem Zollamt 1 Wittlich im Bezirk des Hauptzollamts Trier die Befugnis zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß mit Begleitschein eingehenden Zündwaren; « demZollamtIZeitzimBezirkdesHauptzollamtsNaumburga.S.dieBefugniszurAb- fertigung der mit Begleitschein I unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Gerste, die in der in Wuitz belegenen Fabrik der Sächsischen Malzkaffeefabrik und Nahrungsmittelindustrie von Karl Müller in Altenburg zu Malz= und Gerstenkaffee verarbeitet werden soll; · dem Zollamt 1 Zossen im Bezirk des Hauptzollamts Potsdam die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter und von Tabakversendungsscheinen II; dem Zollamt 1 Züllichau im Bezirk des Hauptzollamts Crossen die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über unbearbeitete Tabakblätter. Bei dem Zollamt I München-Gladbach im Bezirk des Hauptzollamts Crefeld ist eine allgemeine öffentliche Niederlage (§ 97 des Vereinszollgesetzes) errichtet worden. Dem Amte sind ferner folgende Befugnisse beigelegt: zur Ausfertigung von Zoll= und Salzbegleitscheinen I und II; zur unbeschränkten Erledigung von Zollbegleitscheinen I sowie zur Erledigung von Salz- begleitscheinen I und Tabakversendungsscheinen I sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung. Königreich Bayern. Im Bezirk des Hauptzollamts Lindau ist die Steuerstelle Wohmbrechts aufgehoben und in Hergatz eine Ubergangsstelle mit der Befugnis zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Malzauf- schlag-Rückvergütung ausgehendem Bier, zur Erhebung von UÜbergangsabgaben und zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen errichtet worden. Im Bezirk des Hauptzollamts Bamberg wird zum 1. Juli 1910 das Steueramt in Gleußen unter der Bezeichnung „Steueramt Untermerzbach“" nach Untermerzbach verlegt, in Gleußen eine Uber- gangsstelle errichtet, der die Befugnis zur Abfertigung von mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung ausgehendem Bier, zur Erhebung von Ubergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier und Wein beigelegt wird, und die Steuerstelle Memmelsdorf aufgehoben. Dem Nebenzollamt I Bärnau im Bezirk des Hauptzollamts Waldsassen ist die Befugnis zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs und dem Steueramt Pasing im Bezirk des Hauptzollamts München III die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, die mit dem Anspruch auf Vergütung der Zuckersteuer ausgeführt werden, erteilt worden. Königreich Sachsen. Es ist erteilt: dem Nebenzollamt Glashütte im Bezirk des Hauptzollamts Pirna die Befugnis zur Aus- fertigung von Zollbegleitscheinen I über im Veredelungsverkehr mit der Post ausgehende Waren der Tarifnummer 776; dem Nebenzollamt Zschoppau im Bezirk des Hauptzollamts Chemnitz die Befugnis zur Ab- fertigung von mit dem Anspruch auf Zuckersteuervergütung zur Ausfuhr angemeldeten zuckerhaltigen Waren (8 5 der Anlage D zu den Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen). Königreich Württemberg. Den Ortssteuerämtern Eglingen im Bezirk des Kameralamts Kapfenburg, Hohenmemmingen im Bezirk des Kameralamts Heidenheim, Igersheim im Bezirk des Kameralamts Mergentheim, Michel- bach a. Lücke, Raboldshausen und Wallhausen im Bezirk des Kameralamts Rot am See, Rosenfeld im Bezirk des Kameralamts Sulz, Zwiefaltendorf im Bezirk des Kameralamts Riedlingen und dem Grenzsteueramt am Bahnhof Teinach im Bezirk des Kameralamts Hirsau ist die Befugnis zur Aus- fertigung von Ubergangsscheinen über Bier, geschrotenes Malz, Wein und Obstmost erteilt worden. Dem Ortssteueramt Gundelsheim im Bezirk des Hauptzollamts Heilbronn ist die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Tabakversendungsscheinen I und II entzogen worden.