— 371 — Bundesstaat:: Direktivbehördd: -.....-... Muster IV zu den Abrechnungsbestimmungen. Namen der mit der Reichshauptkasse in Abrechnung stehenden Kassen: I........................... 11 An · den Ausschuß des Bundesrats für Rechnungswesen III-«--·--.·-·.-.---.-.-.-..---.-.--.·- (zu Händen des Kaiserlichen Zoll- und Steuer-Rechnungsbureaus). Rechnungsjahr 191. Ubersicht der Einnahme an Zöllen und Reichssteuern 1. bts Viertel des Rechnungsjahrs. Anleitung zum Gebrauch. 1. Die in den Spalten 3 bis 5 anzusetzenden Beträge haben den jedesmal abgelaufenen Teil des Rechnungsjahrs zu umfassen, mithin z. B. in der Ubersicht für das 1. bis 3. Viertel die Einnahme für April bis einschließlich Dezember. 2. Zur Einnahme für das 4. Viertel des Rechnungsjahrs gehören auch diejenigen bis Ende März fälligen Ab- gabenbeträge, welche erst im Monat April bei den Hebestellen zur Anschreibung kommen.