— 380 — Nachweisung des in Anrechnung gebrachten Besoldungsaufwandes für die Salzsteuerbeamten auf den Salzwerken?. — Für das 1. btbs Viertel Etatssumme des Rechnungs- jahrs 191.. find anzurechnen Bezeichnung *) Siehe Ziffer 4 der Vorschriften über die Vergütung des Besoldungsaufwandes für die Erhebung und Kontrollierung der Salzsteuer auf den Salzwerken und die Anmerkung auf Seite 3.