Bundesstaat: Direktivbehörde: 1. bis 384 Berlegung der noch ausstehenden gestundeten Beträge nach dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Viertel des Rechnungsjahrs 191 Anlage 3 des Musters IV zu den Abrechnungsbestimmungen. Am Schlusse des Viertels des Rechnungsjahrs stehen noch aus a. aus Vorjahren b. aus dem laufenden Jahre Hiervon sind fällig im ten. Viertel 191. # Viertel 191. —* ten Viertel 191 ten Viertel 191. Viertel 191 AM 1. Zölle 2. Tabaksteuer 3. Zigarettensteuer 4. Zuckersteuer 5. Salzsteuer. 6a1. Branntweinver- brauchsabgabe 7. Essigsäurever- brauchsabgabe 8. Schaumweinsteuer 10. Zündwarensteuer 11. Brausteuer. 12. gabe von Gewinn- anteilscheinbogen. 13B. Reichsstempelab- 6 — . b a b. a b I. % 9. Leuchtmittelsteuer 6 . E Spielkartenstempel E — — — — — Zusammen