— 387 — Bundesstaat: Anlage 5 des Musters IV zu den Abrechnungsbestimmungen. Direktivbehörde: Nachweisung der durch die Anschaffung und Aufstellung von Sammelgefäßen, Meßuhren, Metall- kappen, Kunstschlössern usw. für Brennereien entstandenen, von der Branntwein- steuergemeinschaft zu tragenden Kosten. — — —— — Rechnungsjahr 191