Bundesstaat: Direktiobehörde: 391 nUachmeisung über den Verkauf von Steuerzeichen (Vordrucken und Stempelmarken) zur Entrichtung der Reichs. stempelabgabe# und über Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge im Rechnungsjahr 191 Anlage 7 des Musters IV zu den Abrechnungsbestimmungen. Wertbetrag der Steuerzeichen für Kauf- und sonstige Fracht- Anschaffungs-J urkunden geschäfte 4# A. Personen- fahrkarten Schecks Erlaubnis-= karten (Steuerkarten) für Kraft- fahrzeuge Stück Bestand an Steuerzeichen am Schlusse des Rech- nungsjahrs 19. · Im Rechnungsjahr 191. druckerei bezogen. sind von der geie zusammen 1 und 2. Dagegen sind: a) als Ersatz für verdorbene Steuerzeichen frei verabfolgt (§ 128 der Ausführungs- bestimmungen) und nach Vernichtung in Abgang gestellt zusammen 3 Bleibt am Schlusse des Rechnungsjahrs 191 Bestand am Schlusse des Nechnumgsjahrs 191 Mithin Einnahme . Hierzu treten a) die Einnahmen ohne Verwendung von Steuerzeichen b) die aufgekommenen Nacherhebungen, soweit sie nicht zum Ankauf von Steuerzeichen verwendet sind ....... QUIOTPP Dagegen gehen ab — Herauszahlungen usw. Bleibt Einnahme des Rechnungsjahrs 191 . b) bei den Zoll- und Steuerstellen verdorben lbereinstimmend mit Sp. 3 der Ein- nahmeübersicht. Die Richtigkeit der Nachweisung wird auf Grund der vestandsnachweisungen der nachgeordneten Behörden, der Entscheidungen der Direktivbehörde und der geprüften Vernichtungsverhandlungen bescheinigt. , den 191. Direktion. 60