— 399 — dem Hauptzollamt Neu-Ruppin die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Gerste, die für die Mühlenbesitzer Mau in Wustrau zum Nachweis der Verwendung eingeht; dem Zollamt I Salzuflen im Bezirke des Hauptzollamts Lemgo die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter, die nach Feststellung der Gattung und Menge vom Grenzeingangsamt unter Einzelverschluß abgelassen worden sind; dem Zollamt 1 Schirwindt im Bezirke des Hauptzollamts Eydtkuhnen die Befugnis zur Er- ledigung von Zollbegleitscheinen I über Heringe, Kaffee, Reis, Apfelsinen, Zitronen und Salz mit der Einschränkung, daß eine Niederlegung der Waren in Schirwindt zur gelegentlichen Weiterbeförderung ins Ausland nicht stattfinden und der Ausgang der Begleitscheingüter über die Landesgrenze nur in den Vormittagsstunden von 8 bis 10⅛½ Uhr erfolgen darf; dem Zollamt 1 Tempelhof im Bezirke des Hauptzollamts Rixdorf die Befugnis zur amtlichen Kennzeichnung von Gerste: « - dem Hauptzollamt Trier die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zündwaren— begleitscheinen; dem Zollamt 1 Trier Westbahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Trier die Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen;: dem Hauptzollamt Verden die unbeschränkte Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I. « Königreich Bayern. In Rülzheim im Bezirke des Hauptzollamts Landau ist eine Ubergangsstelle mit der Befugnis zur Ausfertigung von Ubergangsscheinen über Wein errichtet worden. Der Zollexpositur an der Donaulände in Regensburg ist die Befugnis zur Eingangsabfertigung von Wein gemäß 8§§ 1, 2 der Weinzollordnung und zur amtlichen Unbrauchbarmachung von Gerste zur Malzbereitung und zur amtlichen Kennzeichnung von Gerste entzogen und dem Zollamt Regens- burg-Hafen daselbst die Befugnis zur amtlichen Kennzeichnung von Gerste beigelegt worden. Es ist ferner erteilt: dem Steueramt Münchberg im Bezirke des Hauptzollamts Hof die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über rohen Kaffee und dem Nebenzollamt II Selb in dem gleichen Hauptzollamtsbezirke die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1. über Heringe der Tarifnummer 116. Königreich Sachsen. Das Nebenzollamt Berggießhübel im Bezirke des Hauptzollamts Pirna ist aufgehoben worden. In Hartha im Bezirke des Hauptzollamts Grimma wird zum 1. August 1910 ein Nebengoll- amt mit der Bezeichnung „Nebenzollamt Hartha“ errichtet werden. Dieses Amt wird die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter (Tarif- nummer 29 und 220) und von Versendungsscheinen I und II über Tabak sowie zur Abfertigung von unter Eisenbahnwagenverschluß mit Zollbegleitschein 1 eingehendem Gasöl (Tarifnummer 239) erhalten. Das Nebenzollamt Schöneck im Bezirke des Hauptzollamts Eibenstock ist in ein Zollamt und die Zollrezeptur Geyer im Bezirke des Hauptzollamts Annaberg in ein Nebenzollamt umgewandelt worden; gleichzeitig ist dem letztgenannten Amte die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter (Tarifnummer 29) und über Tabakerzeugnisse (Tarifnummer 220) erteilt. Die dem Nebenzollamt Hellendorf im Bezirke des Hauptzollamts Pirna erteilte Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I ist auf die ausländischen Umschließungen ausgedehnt worden, die die Firma Anton Frz. Schönbach in Peterswald (Böhmen) einführt, um darin ihre zum Zweck der Durchfuhr durch das deutsche Zollgebiet eingebrachten Metallwaren wieder auszuführen. Königreich Württemberg. Dem Hauptzollamt Ulm ist die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, welche unter Inanspruchnahme der Zuckersteuervergütung ausgeführt werden sollen, beigelegt worden.