— 457 — Die Zollämter I Berent im Bezirke des Hauptzollamts Pr.-Stargard und Bismark im Bezirke des Hauptzollamts Stendal sind in Zollämter II umgewandelt worden. Dem Zollamt 1 Hundsfeld im Bezirke des Hauptzollamts Breslau-Nord ist die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über Schwerbenzin entzogen worden. Es ist erteilt: dem Zollamt 1 Aken im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg-Holzhof die Befugnis zur amtlichen Kennzeichnung von Gerste; dem Zollamt I Bajohren im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über beschlagenes Holz der Nummer 75 des Zolltarifs und zur Erledigung der vom Hauptzollamt Memel ausgestellten Begleitscheine I über inländisches und ausländisches Salz sowie über Petroleum; dem Zollamt 1 Bielefeld-Bahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Minden die Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen, auch soweit die Zündwaren unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen; .. dem Hauptzollamt Burg b. M. die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Getreide der Tarifnummern 1 bis 8 auch hinsichtlich der für die Firma Paul Buttenberg daselbst ein- gehenden Sendungen; dem Hauptzollamt Charlottenburg die Befugnis zur Vornahme sämtlicher Abfertigungen im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung; dem Zollamt 1 Cöpenick im Bezirke des Hauptzollamts Rirdorf die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über Myrobalanen und chinesische Galläpfel; dem Zollamt 1 Demmin im Bezirke des Hauptzollamts Wolgast die unbeschränkte Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II; dem Zollamt 1 Geldern im Bezirke des Hauptzollamts Wesel die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Sendungen von Baumwollsamenöl, Maisöl und Sojabohnenöl, die für die Seifenfabrik von Fritz van Ham in Geldern eingehen und in den Geschäftsräumen des Zoll- pflichtigen ungenießbar gemacht werden; dem Zollamt 1 Göttingen im Bezirke des Hauptzollamts Münden (Hannover) die Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen über Zündwaren, die für die Firma Fuhrmann & Co. in Göttingen eingehen; dem Zollamt ! Greifenhagen im Bezirke des Hauptzollamts Stettin-Inlandsverkehr die Be- fugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter; den Zollämtern II Grumbach, Kirn, Meisenheim und Simmern im Bezirke des Hauptzollamts Kreuznach die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach Nr. Sa des Tarifs zum Reichsstempelgesetz; dem Zollamt I Köslin im Bezirke des Hauptzollamts Rügenwalde die unbeschränkte Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II; den Zollämtern II Laugallen und Nimmersatt im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Be- fugnis zur Erledigung der vom Hauptzollamt Memel ausgestellten Begleitscheine I über inländisches und ausländisches Salz sowie über Petroleum; dem Zollamt Mayen im Bezirke des Hauptzollamts Coblenz die Befugnis zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen; dem Zollamt 1 Merzig im Bezirke des Hauptzollamts Saarbrücken die Befugnis zur Ab- fertigung der für die Firma Seifenfabrik Gebr. Wagner in Merzig unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheinsendungen von Cottonöl und Bohnenöl; dem Zollamt 1 Namslau im Bezirke des Hauptzollamts Ols die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über Gasöl, das unter Eisenbahnwagenverschluß für den Mühlenbesitzer E. Vogt in Namslau eingeht; dem Zollamt II Pöszeiten im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Erledigung der von dem Hauptzollamt Memel ausgestellten Begleitscheine 1 über inländisches Salz, einschließlich des unter Raumverschluß versendeten; 71“