— 475 — 3. Zoll= und Steuerwesen. Nachtrag zu dem Verzeichnis der Zollstellen, die an Orten mit mehreren Zollstellen die Befugnisse gemäß §8§ 1, 2 der Weinzollordnung auszuüben haben (Zentralblatt 1909 S. 1479/80, 1910 S. 401). Basel: Abfertigungsstellen des Zollamtes I Basel am Personenbahnhof und am Güter- bahnhof Wolf. . Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. Königreich Preußen. In Halle a/S. ist eine dritte Zuckersteuerstelle für die Rohzuckerfabriken mit der Bezeichnung „Zuckersteuerstelle III Halle a/S.“ errichtet worden. Die zum Hebebezirke Halle gehörigen Rohzuckerfabriken sind, wie folgt, den drei Zuckersteuer- stellen zugeteilt worden: 1. der Zuckersteuerstelle I: die Fabriken in Wallwitz, Landsberg und Halle-Trotha, 2. der Zuckersteuerstelle II: die Fabriken in Benkendorf, Schafstädt, Teutschenthal und Erdeborn, 3. der Zuckersteuerstelle III: die Fabriken in Langenbogen, Salzmünde und Trebnitz. Zum 1. Oktober d. J. wird das Hauptzollamt Landsberg O/S. ohne Veränderung seines Dienstbezirkes nach Lublinitz verlegt. Zum gleichen Zeitpunkt werden die öffentliche Zollniederlage in Landsberg O/S. und das Zollamt 1 Lublinitz aufgehoben. Das Hauptzollamt Lublinitz und das Zollamt 1 Zawisna im Bezirke des Hauptzollamts Lublinitz haben folgende Abfertigungsbefugnisse: 1. Das Hauptzollamt Lublinitz: Ausfertigung und Erledigung von Zoll-Branntwein= und Zuckerbegleitscheinen I und II und Tabakversendungsscheinen I und II; Erledigung von Salzbegleitscheinen I und II; Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; Abfertigung von Branntwein, der mit Begleit- schein unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen versendet wird; Abfertigung von Branntwein und von Branntweinfabrikaten, bei denen das gewöhnliche Verfahren der Stärke- ermittelung anwendbar ist, zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung; vollständige Befugnis im Ubergangs- abgabenverkehr. 2. Das Zollamt 1 Zawisna: Ausfertigung und Erledigung von Zoll= und Branntweinbegleitscheinen I und II; Erledigung von Salzbegleitscheinen I und II; Erledigung von Tabakversendungsscheinen I und Zuckerbegleit- scheinen I; Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Abfertigung von Branntwein und von Branntweinfabrikaten, bei denen das gewöhnliche Verfahren der Stärkeermittelung anwendbar ist, zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung und Bescheinigung des Ausganges dieser Waren; vollständige Befugnis im Ubergangsabgabenverkehr. Das Zollamt 1 Mohrungen im Bezirke des Hauptzollamts Braunsberg ist in ein Zollamt II umgewandelt worden. Es ist erteilt: dem Zollamt I Mörs im Bezirke des Hauptzollamts Wesel die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Wein; dem Zollamt 1 Rheydt im Bezirke des Hauptzollamts Neuß die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über die im Veredelungsverkehr für die Firma W. Elschenbroich Söhne in 74