— 703 Bezeichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugsweise mit Militäranwärtern usw. zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter usw. berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behörde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. 1. Nebenbahn Esperstedt — Oldis- leben. 2. Weimar-Berka-Blankenhainer Eisenbahn. 3. Weimar - Rastenberger Eisen- bahn. 4. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. Mittlere, Kanzlei= und Unter- beamtenstellen. Zugführer, Schaffner (zug- führende), Weichensteller, borere Bahn= und andere Wärter, Wächter. Zugführer, Bremser, Bahn- wärter, Wächter. Betriebspersonal. 40 Jahre. 40 40 Eine Alters- grenzeist nicht festgesetzt. VII. Großherzogtum Sachsen. Betriebsverwaltung Thürin- gischer Nebenbahnen in I Weimar. VIII. Großherzogtum zuecklenburg-Ftrelit. 1. Mecklenburgische Friedrich Wilhelm-Eisenbabn. 2. Neubrandenburg-Friedländer Eisenbahn. Eutin-Lübecker Eisenbahn. 1 Mittlere, Kanzlei= und Unter- beamte. Stationsvorsteher, Stations- wärter, Zugführer, Güter- bodenvorarbeiter, Güter- boden= und Stationsar- beiter, Weichensteller. *Eisenbahnassistenten, Eisen- bahngehilfen, Bahnhofs= vorsteher, Schaffner, Bahn- steigschaffner, Weichen- wärter, Bahnwärter, Loko- motirputzer, * Zugführer, *# Packmeister. 37 Jahre. 37 35 Jahre. Direktion der Mecklenburgi- schen Friedrich Wilhelm- Eisenbahngesellschaft in Neustrelitz. Betriebsverwaltung der Neu- brandenburg - Friedländer Eisenbahn in Berlin, SW 11, Großbeerenstraße 88. IX. Großherzogtum Oldenburg. Direktion der Eutin-Lübecker Eisenbahngesellschaft in Lübeck. Bei der Besetzung sind die für den Staatsdienst in dieser Beziehung, insbesondere bezug- lich der Ermitte- lung der Militär- anwärter usw. be- stehenden Vorschrif- ten zur Anwendung zu bringen. Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 1. Bet der Besetzung sind die für den Staatsdlenst in dieser Beztehung, insbesondere be. züglich der Ermit- telung der Millitär- anwärter usw. be- stehenden Vor- schriften zur An- wendung zu bringen Wie zu 1. *) Zur Hälfte den Militäranwärtern vorbehalten. **) Die Stellen der Bahnhofsvorsteher, Zugführer und Pack- melster sind nur im Wege des Auf- rückens und der Beförderung zu er- reichen. Das Auf- rücken und die Be- förderung erfolgt ohne Vorzug der Mitliräranwärter unter Berücksichti- gung des Dienst- alters, der Fähtg- keiten und Leistun- gen aller in dem betreffenden Dienst- zweig angestellten oder beschäftigten Beamten. 1117