704 Bezeichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugsweise mit Militäranwärtern usw. zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter usw. berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behärde, an welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. 1. Braunschweigische Landeseisen- bahn (für die braunschweigischen Strecken). 2. Braunschweig-Schöninger Eisen- bahn (für die braunschweigischen Strecken). 3. Gernrode - Harzgeroder Eisen- bahn (braunschweigischer Teil). 4. Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn (für die braunschwei- gischen Strecken). 5. Nordhausen-Wernigeroder Eisenbahn (für die braunschwei- gische Strecke). 6. Oschersleben-Schöninger Eisenbahn (für die braunschwei- gische Strecke). 7. Vorwohle-Emmerthaler Eisen-. bahn (für die braunschweigische Strecke). 8. Südharz-Eisenbahn (Walken- ried- Braunlage, Tanne). Mittlere, Kanzlei= und Unter- beamte. Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 1. 40 Jahre. 40 40 40 40 40 40 X. Derzogtum Braunschweig. Direktion der Braunschwei- gischen Landeseisenbahn- gesellschaft in Braun- schweig. Vorstand der Braunschweig W Schöninger Eisenbahn= Aleengesellschaft in Braun- schweig, Geysostraße 15. Direktion der Gernrode-Harz. geroder Eisenbahngesellschaft in Gernrode (Harz). Direktion der Halberstadt- Blankenburger Eisenbahn- zesellschaft in Blanken- urg (Harz). Direktion der Nordhausen- Wernigeroder Eisenbahn- gesellschaft in Nordhausen. Vorstand der Oschersleben- Schöninger Eisenbahnge- sellschaft in Oschersleben. Direktion der Vorwohle- Emmerthaler Eisenbahn- gesellschaft in Eschershausen. Betriebsverwaltung der Süd- harz -Eisenbahn in Berlin, SWII, Großbeerenstr. 8/89. Die Anstellung er- folgt nach den relchs- und landesrecht- lichen Bestimmun- gen, die jeweilig für die Besetzung der mittleren, Kanzlei- und Unterbeamten- stellen mit Miülitaran-= wärtern usw. gelten. ie zu 1. Bei der Besetzung sind die für den preußi- schen Staatseisen- bahndienst in dieser Beziehung, insbe- sondere bezüglich der Ermittelung der Mi- litäranwärter usw. bestehenden Vor- schriften zur An- wendung zu bringen. Bei Besetzung der unteren Beamten- stellen des statio- nären Dienstes soll innerhalb des braunschweigi- schen Gebieis bei gleicher Befähigung den Stellenanwär- terubraunschwei- gischer Staatsange- hörigkeit vor allen übrigen der Vorzug gegeben werden. Wie zu 1. Zu 5—6: Bei der Besetzung sind die für den preußi- schen Staatseisen- bahndienst in dieser Beziehung, insbe- sondere bezüglich der Ermittelung der Mi- litäranwärter usw bestehenden Vor- schriften zur Anwen- dung zu bringen. Bei gleicher Befähi- gung der Bewerber soll innerbalb des braunschweigi- schen Gebiets den Stellenanwärtern braunschweigi- scher Staatsange- hörigkeit vor allen übrigen der Vorzug gegeben werden. Wie zu 1. Wie zu 1.