706 Bezeichnung der Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugsweise mit Militäranwärtern usw. zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher Militär- anwärter usw. berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behörde, au welche die Bewerbungen zu richten sind, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen XIV. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 1. Arnstadt-Ichtershausener Eisen- bahn. 2. Greußen-Ebeleben-Keulaer Eisen- bahn. Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn. 4. Ilmenau- Großbreitenbacher Eisenbahn. 5. Mühlhausen-Ebelebener Eisen- bahn (für dieschwarzburg-sonders- hausensche Strecke). O Weichensteller, Schaffner, Bahnwärter. Mittlere, Kanzlei- und Unter- beamte. Weichensteller, Schaffner. Stationsdiätar, Weichen- steller, Schaffner. Wie zu 2. 40 Jahre. 40 40 40 40 Betriebsverwaltung Thürin= " gischer Nebenbahnen in Weimar. 1 Vorstand der Eisenbahngesell- schaft Mühlhausen-Ebeleben in Mühlhausen (Thür.). XV. Fürstentum Schwarzburg-RKudolstadt. 1. Nebenbahn Esperstedt - Oldis- leben. 2. Mühlhausen-Ebelebener Eisenbahn (für die schwarzburg-rudolstädtische Strecke). Mittlere, Kanzlei= und Unter- beamte. Wie zu 1. 40 Jahre. 40 Betriebsverwaltung Thürin- Ascher Nebenbahnen in eimar. Vorstand der Eisenbahngesell- schaft Mühlhausen-Ebeleben in Mühlhausen (Thür.). XVI. Fürstentum Reuß füngerer TLinie. Gera-Meuselwitz-Wuitzer Eisenbahn (für die in Reuß jüngerer Linie gelegene Strecke). Mittlere, Kanzlei= und Unter- beamte. Eine Alters- gren ist nicht festgesetzt. Direktion der Gera-Meusel- witz - Muitzer Eisenbahn- Aktiengesellschaft in Berlin, SW lI. Bernburger- straße 15/16. 4— Bei der Besetzung sind die für den preußischen Staatseisenbahn- dienst in dieser Beziehung, ins- besondere bezüg- lich der Ermitte- lung der Mili- täranwärter usw. bestehenden Vor- schriften zur An- wendung zu bringen. Wie zu 1. Bei der Besetzung sind die für den preußischen Staatseisenbabn- dienst in dieser Beziehung, ins- besondere bezüg- lich der Ermitte- lung der Mili- täranwärter usw. bestehenden Vor- schriften zur An- wendung zu bringen. Wie zu 1. Bei der Besetzung soll bei gleicher Befähigung der Bewerber inner- halb des Staats- gebiets von Reuß jüngerer Linte den Stellenan- wärtern diefer Staatsange- *5 hörigkeit vor allen übrigen der Vor- zug gegeben wer- den.