708 Bezeichnung Eisenbahn. Bezeichnung der Stellen, welche vorzugsweise mit Militäranwärtern usw. zu besetzen sind. Altersgrenze, bis zu welcher ilitär- anwärter usw. berücksichtigt werden müssen. Bezeichnung der Behäörde, an welche die Bewerbungen zu richten find, soweit nicht in den Vakanzanmeldungen andere Anstellungsbehörden ausdrücklich bezeichnet werden. Bemerkungen. 2. Lübeck-Büchener Eisenbahn für 1— Kaysersberger u. Nebenbahn u. Nebenbahn die Zweigbahn Lübeck-Trave- münde. Talbahn (von Colmar nach Schnierlach und nach Winzenheim). Straßenbahnen von Mülhausen im Elsaß: à) nach Ensisheim, b) nach Wittenheim, ) nach Pfastatt. Nebenbahn Straßburg-Markols- heim mit Abzweigungen von Er- stein (Rheinftraße) nach Erstein (Reichseisenbahnhof) und von Booszheim nach Rheinau (Elsaß). Straßburg-Truch- tersheim. Oberhausbergen- Westhofen. . Nebenbahn Rosheim-St. Nabor. Nebenbahn Diedenhofen (Nieder- jeutz)-Mondorf. Nebenbahn Erstein--Oberehnheim- Ottrott. Bahnhofsvorsteher in Trave- münde, Telegraphisten, Weichensteller, Bahnwärter, Schaffner, Nachtwächter. 35 Jahre. Dirernon ver Lübeck-Büchener Eisenbahngesellschaft in Lübeck. XX. Elfaß-Lothringen. Unterbeamte, soweit die- selben einer technischen Aus- bildung nicht bedürfen. Wie zu 1. Wie zu 1. Wie zu 1. Mittlere und Unterbeamte. Wie zu b. Wie zu 5. Wie zu 5. 40 40 40 40 40 40 40 40 Jahre. Betriebsverwaltung der „Kay- sersberger Talbahn" in Col- mar (Elsaß). Mülhausen-Enfisheim- Wittenheim in Mülhausen (Elsaß). Straßburger Straßenbahn- esellschaft in Straßburg (Erseh) · Vorstand der Nebenbahn Ros- heim-St. Nabor in Straß- burg (Elsaß), Vogesenstr 36. Vorstand der Nebenbahn Diedenhofen - Mondorf in Straßburg (Elsaß), Vo- gesenstraße 59. Vorstand der Nebenbahn Er- stein-Oberehnheim-Ottrott in Staßburg (Elsaß), Vo- gesenstraße 59. Direktion der Straßenbahn Bei der Besetzung. sind die für den preußischen Staatseisenbahn. dienst in dieser Beziehung, ins- besondere bezüg. lich der Ermitte- lung der Militär- anwärter usw. be. stehenden Vor- schriften zur An- wendung zu brin- gen. Zu 5—8: Bei der Besetzung find die für die Reichs-Eisenbah- nen geltenden Be- stimmungen, ins- besondere auch die über die Ermitte- lung zivilversor- gungsberechtigter Bewerber be- stebenden Vor- schriften in An- wendung zu brin. gen.