Beilage Ur. 59 des Zentralblatts für dus Deutsche Reich. Versicherung swesen. Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter, festgesetzt auf Grund des § 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, (Reichs-Gesetzbl. 1002 . 20) nach dem Stande vom 1. Dezember 1910. (Bereits erfolgte Neufestsetzungen, die erst nach dem 1. Dezember 1910 in Kraft treten, sind mit Angabe des betreffenden Zeitpunkts eingefügt.) Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte. Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter, für Personen im Alter von Be zirke. über 16 Jahren unter 16 Jahren männiiche weibliche männliche weibliche II l « Königreich Preußen. DPö · Regierungsbezirk Königsberg. 6 6 Kreis Braunsberg: 8.Z a) Stadt Braunsberg 1 80 11L 60 b -Frauenburg 1 60 1 —+— 11 — T 60 " -Miehlsack 1 60010 1 — 60 -Wormditt 1 80 |01 — T — — 60 ¾ der übrige Teil des Keises 1 60 J60 Kreis Pr. Eylau. . .. .. .1601—1——60 Kreis Fischhausen: Stadt Fischhausen ........ s« -P1llau... ......... — Amtsbezirk Kranz 2 1 20 1 20 75 "D Neukuhrsen e) der übrige Teil des Kreises 1 70 1 — 1 — 60 113