— 75 — Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben Reichsamt des Innern. ————————— —— — Zu beziehen durch alle Vostanstalten und ZSuchhandlungen. — — IX. Jahrgang. Berlin, Sonnabend, den 25. März 1911. Nr. 15. — — Inhalt: Militärwesen: Ausführungsbestimmungen über die Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer. Seite 75 Militär wesen. Bekanntmachung. Der Bundesrat hat beschlossen, den nachstehenden Ausführungsbestimmungen über die Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer (Artikel 1 3 und Artikel III des Gesetzes vom 22. Mai 1895 — Reichs-Gesetzbl. S. 237 —) seine Zustimmung zu erteilen. Berlin, den 24. März 1911. Der Reichskanzler. In Vertretung: Wermuth.