— 116 — II. Berechnung des letzten Grwerbspreises. 1. Erwerbspreis (oder Meistgebot usw.) am... — A 2. Wert des Grundstücks am 3. Davon geht ab Preis — Wert — der nicht seuerpslihtigen Gegensinde und Lasten gemäß §§ 10, 13 NINI 4............ .B1e1bt Erwerbspreis — — 5. Hinzuzurechnen sind a) nach § 14 Ziff. 1 als Erwerbskosten 4% des Preisen A . b) oder die nachgewiesenen Selbstkosten des Erwerbens F0) nach § 14 Ziff. 2 ausgefallene Forderungen. « - d) nach § 14 Ziff. 3 Aufwendungen für Bauten und andere Verbesferungen (abgesehen von denen zu e — ä V89. Davon zu 2 fiür Wert- minderung . .. „ - Dazu 5 vom Hundrt - e)nach§14Ziff3weitereAufwendungenfurBautenusw welche der Steuerpflichtige als Baugewerbetreibender oder Bauhandwerker selbst ausgeführt hht.. 85 Davon zu kürzen für Wert- minderng . ....................... -.......... - bleiitt — Dazu 15 vom Hundert - f)nach§14Ziff.4LeistungenfürStraßenbauusw. nebst Zinsen (§ 14 Ziff. 4 oder § 16) *- %% von –auf# Jahre 4 .. Jæ % von.. D é-auf.— Jahre . OD 8) nach § 15 (Verbesserungen von Moor= und Odland) h) nach § 16 Ziff. 1: Der Erwerbspreis gemäß Ziff. 4 unddie Hinzurech- mungen gemäs Ziff. 5 a, b, c, d, e und g betragen für das 3Nr 2 Mi sind hinzuzurechnen a) 2½ % nn„; 8 fü.. volle Kalenderjahre .. - - E)beiunbebautenGrundstucken 20Z0von...................... A & fr - volle Kalenderjahre — ermäßigt auf die Hälfte — 70) bei bebauten Grundstücken 1 /2 % von AMA M für volle Kalenderjahre - Summe der Anrechnungen 2 6.. . . Summe des für die Berechnung maßgebenden Erwerbspreises 1—