d — 122 — Berechnung der Zuwachssteuer. Erwerbspreis (oder Meistgebot usw.) ................. .-j6..j) WertdesGrundstucksam..·................··.........·......,.... - 3. Davon geht ab Preis — Wert — der Fict fenerflihthe Ghegeniiime und Lasten gemäß §§ 10, 13 . -- bleibt Erwerbspreis .......... ,.-jØ.......» 2 4. Hinzuzurechnen sind a) Erwerbskosten § 14 Ziffer 1 ................ ..........--jz:».»... Mc b) ausgefallene Hypotheken 8 14 Ziffer 2 "D — c) Aufwendungen für Bauten und Verbesserungen 8 14 Ziffer 3 (abgesehen von denen zu e) .....................·. - Dabei abgezogen für Wertminde— rung ......·.............. EV- Hinzugerechnet 15 % von - - und50J0v0n.................·..... - - d) Aufwendungen für Straßenbauten usw. einschl. Zinsen nach 8 14 Ziffer 4 — 8 16 — . .. — e) Verbesserungen von Moor- und Odland, S 1505 - - " f) Zurechnungen gemäß 4 16 2½% von n &für Jahre 2% von.. 7 3 (unbebaute Grundstücke) für W Jahre — ermäßigt auf die Hälfte —. -- 11X20X0von....................· MA 2 bebaute Görundstücke) für. Jahre . -..·....... -..·................... -..- 5............ Summe des — ...... »Es-IX 6.Veraußerungspre1s...... . J6.»..». BE 7. Davon gehen ab a) grbe der nicht steuerpflichtigen Gegenstände und Lasten (58 10, 13). – AM Näñ 5) i ero Veräußerungskosten, § 22 Ziffer 1 ODA — c) Minderung nach 8 22 Ziffer 2 ")l "Dl und zwar 3% von . A. für. Jahre, abzüglich 1½ nachgewiesenen Einnahmen von ...................... — 3 .- 8. . Bleibt Veräußerungspreis .. .....·................ JØ»........ M 9. Hinzuzurechnen find a) Entschädigungen gemäß § 23 - - b)dieVomErwerberubernommene Zuwachssteuer gemäß untenstehender Berechnung“), 8 24.. í , :, 10. .. Summe des Veräußerungspreises I 11. Hierach beträgt die Wertsteigerung —— – *) Berechnung. 1. Veräußerungspreis (Ziffer 8.999 — 5 2. Erwerbspreis (Ziffer5) ................-.......... - Wertsteigerung...»-x4)s oder.............. OlodesErwerbspretses Die Steuer beträgt nach § 28 9 . 1 l’ drdrernrnrnrnr - Sie ermaͤbigt sich nach 8 28 Abs. 2 für volle —. Jahre um 1½ — E2E2E . F. für volle Jahre um weitere ½% —.... --..................·.. -.......—-- Steuerbetrag gemäß 1 24 ve 4