13. 14. — 1-3 — oder 5½% des Erwerbspreises, wie er sich unter Berück- der Zu= und Abrechnungen berechnet. sichtigung » Die Steuer beträgt daher nach § 28 Abs. 1 % der WVertsteigerung (Ziffer 11) vndder 9 Sie ermäßigt sich nach 9 28 Abs. 2 7* für J Jahre um 1% = .........—................ M —* für Jahre um weitere 12% — -..-.................... -......... - Die Steuer beträgt hiernach . . . ..............--·........ -6··«J?f Die dem Steuerbescheide zu Grunde liegende Berechnung weicht von den Angaben der Zu— wachssteuererklärung in folgenden Punkten ab: