— 127 — D Hiernach beträgt die Wertsteigerung. AM. % oder 00 des Erwerbspreises. Die Steuer beträgt daher nach § 28 Absf. 1 %% der Wertsteigerung oder 5 3. Sie ermäßigt sich nach § 28 Abf. 2 für sie Jahre um 1 % — LAl .......... **r "U — ELIIILEL -.........·.·... - - DieSteuerbeträgthiernach»M»»».:JJE’. Die dem Steuerbescheide zu Grunde liegerde Berechnung weicht von den Angaben der Zu- wachssteuererklärung in folgenden Punkten ab: E d